Zum 31.07.2025 müssen Sie Ihre elektronischen Kassensysteme an die Finanzverwaltung melden. Sonst drohen hohe Bußgelder und Steuernachzahlungen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Beim Bezug von Bauleistungen (z.B. Handwerkerleistungen) müssen alle Unternehmer und Vermieter 15 % Bauabzugssteuer abführen, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt!