Zum 31. Juli 2025 endet die gesetzliche Übergangsfrist zur Meldung elektronischer Kassensysteme an die Finanzverwaltung. Mit diesem Beitrag informieren wir Sie über die geltenden Vorschriften, Ihre Pflichten und das empfohlene Vorgehen.
Was ist die Kassenmeldepflicht?
Seit dem 1. Januar 2020 gelten durch das sogenannte Kassengesetz neue Anforderungen für die Nutzung elektronischer Kassensysteme. Dazu gehört auch die Pflicht, jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) bei der Finanzverwaltung anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Portal Mein ELSTER und muss folgende Informationen enthalten:
Art des verwendeten Kassensystems
Seriennummer des Kassensystems
Datum der Anschaffung bzw. Inbetriebnahme
Typ und Seriennummer der verwendeten TSE
Welche Fristen gelten?
Seit dem 1. Januar 2020 besteht grundsätzlich die Pflicht zur Nutzung eines Kassensystems mit TSE.
Für Kassensysteme, die bereits seitdem im Einsatz sind, wurde die Meldefrist mehrfach verschoben.
Die endgültige Frist zur Meldung dieser Kassensysteme ist der 31. Juli 2025.
Neue Kassensysteme müssen künftig unverzüglich nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
Wer ist betroffen?
Meldepflichtig sind alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE verwenden, zum Beispiel:
Einzelhandelsgeschäfte
Gastronomiebetriebe
Dienstleister mit elektronischer Kasse (z. B. Friseure, Kosmetikstudios)
Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft
Nicht betroffen sind:
Offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnung
Welche Folgen drohen bei Nichtmeldung?
Die Nichtmeldung eines meldepflichtigen Kassensystems kann als Verstoß gegen steuerliche Mitwirkungspflichten gewertet werden. Es drohen:
Schätzungen der Umsätze durch das Finanzamt verbunden mit sehr hohen Nachzahlungen
Ordnungsgelder bzw. Bußgelder bis zu 25.000 Euro
Was ist jetzt zu tun?
Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen ein meldepflichtiges Kassensystem verwendet wird.
Halten Sie die notwendigen Informationen bereit (Gerätetyp, Seriennummer, TSE-Daten).
Melden Sie das System über das ELSTER-Portal oder beauftragen Sie uns damit.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen – wir beraten Sie gerne.
Unser Service für Sie
Wir bieten Ihnen an, die Meldung Ihrer Kassensysteme im Rahmen der Frist für Sie zu übernehmen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit alle notwendigen Daten vor dem 31. Juli 2025 übermittelt werden können.